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Fördern statt Frustrieren: Kein Sitzenbleiben bis zur 3. Klasse


2016-04-08 Kurier

Fördern statt Frustrieren: Kein Sitzenbleiben bis zur 3. Klasse

Daniela Kittner

Der Regierungsentwurf für die Schulreform ist fertig. Er bringt eine neue Volksschule     

Die Bildungspolitiker von SPÖ und ÖVP, Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Wissenschafts-Staatssekretär Harald Mahrer, haben den Entwurf zur Bildungsreform fertig gestellt. Das Werk wurde bereits in Begutachtung geschickt, soll noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden und  mit dem neuen Schuljahr im Herbst 2016 in Kraft treten.


Für den Schulstart und die ersten Erfahrungen der KInder mit der Schule bringt die Reform bedeutende Neuerungen.  Die Maßnahmen zielen darauf ab, Kinder viel stärker als bisher individuell zu fördern, anstatt sie mit schlechten Noten und Sitzenbleiben gleich zu Beginn ihrer Schullaufbahn zu frustrieren.


Das letzte, verpflichtende Kindergartenjahr wird in die Reform der Schuleingangsphase mit einbezogen.  In diesem letzten Jahr vor der Schule werden die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder über einen längeren Zeitraum beobachtet, und die Ergebnisse dokumentiert. Diese werden den Eltern schriftlich ausgefolgt und müssen von den Eltern zur Schuleinschreibung mitgebracht werden. Die  Schuleinschreibungsfrist endet vier Montae vor den großen Ferien, nach denen das Kind dann mit der Volksschule beginnt.


Die ersten drei Volksschuljahre können völlig anders gestaltet werden als bisher, sofern die Länder und Schulen das wollen. Es wird den Schulstandorten frei gestellt, welche Form der Leistungsbeurteilung sie wählen, und ob sie Klassen schulstufenübergreifend führen.


Ob traditionelle Noten oder verbale Beschreibungder Leistungen - darüber können künftig die Schulpartner oder die Schulleitung am Schulstandort entscheiden. Gleichzeitig wird die Form der verbalen Beurteilung standardisiert. Derzeit gibt es in 2000 Schulversuchen unterschiedlich entwickelte Formen der verbalen Beurteilung. Nicht alle diese Formen waren immer zielführend, wie es in dem Gesetzesentwurf heißt. Diese Schulversuche entfallen nun, in Zukunft wird die alternative Leistungbeurteilung in einer standardisierten Form "näher umschrieben". Außerdem soll es nicht nur schriftliche, sondern mündliche Informationen im Rahmen von Eltern/Lehrer-Gesprächen geben, denen die Schüler beiwohnen dürfen, sofern die Eltern das wollen.


Die Möglichkeit der alternativen Leistungsbeurteilung besteht bis zur 3. Volksschulklasse. Sie hat zur Folge, dass wegen des Gleichbehandlungsgebots  das Sitzenbleiben für alle Kinder abgeschafft wird, und zwar auch in jenen Schulen, in denen es weiterhin Noten gibt. Die Kinder können künftig die ersten drei Schulstufen je nach Leistungsniveau in zwei bis vier Jahren absolvieren. Die Schulstandorte können entscheiden, ob sie Klassen schulstufenübergreifend führen oder das bisherige Regelsystem beibehalten. Ein Schulstufenwechsel sollen je nach Leistung der Kinder unterjährig erfolgen, um sie möglichst individuell zu fördern. Das heißt, leistungsstarke Kinder können die ersten drei Volksschuljahre in zwei Jahren abschließen, Kinder mit Leistungsschwächen können dafür vier Jahre benötigen. Die Lehrerkonferenz entscheidet, ob ein Kind unterjährig auf eine niedrigere Stufe wechselt.


Die vierte Volksschulklasse, das Jahr, in dem sich der Wechsel in eine AHS oder eine Neue Mittelschule entscheidet, wird wie bisher geführt, Noten inklusive. Die Lehrer sind dazu angehalten, die Leistungsbeurteilung in den ersten drei Volksschulstufen so transparent zu gestalten, dass die Eltern über die Noten in der vierten Volksschulklasse nicht überrrascht sind, sondern die vorherige Einschätzung dadurch bestätigt wird, heißt es in dem Gesetzesentwurf.


Weitere Neuerung in dem Schulpaket: Die Sprachförderung wird auch auf die höheren Schulen, AHS und berufsbildende Schulen, ausgeweitet. Es wird zusätzlich zu Sprachförderkursen auch Sprachstartgruppen geben. Diese Sprachförderung findet bis zu elf Stunden pro Woche statt, während der Rest der Klasse Gegenstände besucht, denen Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse nicht folgen können.



Bildung - Bildungsreform, Landeshauptleute, Bundeskompetenz, Bildungsdirektionen, Elternmitsprache, NMS, AHS, Volksschule, Gymnasium, Heinisch-Hosek, Mahrer
Kommentare und Hervorhebungen: JPS

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