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Schulreform verzögert sich wieder um ein Jahr


2016-05-06 Kurier

Schulreform verzögert sich wieder um ein Jahr

Bernhard Gaul

Der Zeitplan für die Reform hält nicht. Verbesserungen gibt es damit erst ab dem Schuljahr 2017/18.     

"Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bildungsreform werden bis Ende Juni 2016 geschaffen." So versicherte SPÖ-Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek vergangenen November dem Ministerrat.


Bis heute liegt aber erst eines von sechs Reformpaketen als Gesetzesentwurf im Parlament. Die anderen sind teilweise noch nicht einmal verhandelt worden.


Besser erst ab 2017

So müssen Eltern beispielsweise auf einen besseren Übergang zwischen Kindergarten und Volksschule ein weiteres Jahr warten. Geplant wäre gewesen, dass die Schuleingangsphase schon ab Herbst deutlich verbessert wird, indem Kindergärten und Volksschulen endlich Informationen über den Sprach- und Bildungsstand der Kinder austauschen.


Die Reform insgesamt, wird aus Verhandlerkreisen bestätigt, verzögert sich jedenfalls bis Ende des Jahres. Damit wird es auch noch keine Verbesserung beim Thema Schulautonomie im neuen Schuljahr ab Herbst geben. Diese Möglichkeit für mehr pädagogische Freiräume im Schulalltag hätte ebenfalls bereits ab Herbst verwirklicht werden sollen.


Der Grund für diese Verzögerungen liegt zuerst einmal in der mühsamen Geburt der Reform: Die in der Verhandlungsnacht im November 2015 vereinbarten "Eckpunkte" der Reform sind im Detail alles andere als ausgemacht.


Jetzt würden bei den laufenden Verhandlungen die Gesetzesvorschläge aus dem roten Ministerium oft von den akkordierten Eckpunkten abweichen – oder weit darüber hinaus gehen, was die Gespräche nicht gerade beschleunige, heißt es. Das Verhandlungsklima, wird aber betont, sei konstruktiv.


Größtes Problem stellt die Schulverwaltungsreform dar. Diese wird an der Aufteilung der Macht-Kompetenzen zwischen Bund und Ländern wenig ändern. Aber zumindest die Strukturen werden durch neun neue "Bildungsdirektionen" deutlich verschlankt.


Der Bund hat den Ländern nun ein "Verhandlungszuckerl" angeboten: Verzichtet ein Bundesland auf den politischen Präsidenten – in der Regel würde das der Landeshauptmann sein –, übernimmt der Bund die gesamten Verwaltungskosten der Behörde. Für Länder mit klammen Kassen ein generöses Angebot, immerhin geht es um Einsparungen in Millionenhöhe (was die Verwaltung tatsächlich kostet, weiß der Bund nicht).


Dem Vernehmen nach lehnt das aber das Finanzministerium ab, da das Defizit des Ministeriums jetzt schon bei einer halben Milliarde Euro liege. Offiziell wird von der Finanz nur auf die Verhandlungen zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Herbst verwiesen. Dann werden – eine Premiere in der Zweiten Republik – erstmals Beamte des Bildungsministeriums mit am Tisch sitzen.



Bildung - Bildungsreform, Landeshauptleute, Bundeskompetenz, Bildungsdirektionen, Elternmitsprache, NMS, AHS, Volksschule, Gymnasium, Heinisch-Hosek, Mahrer, Frauenberger, Androsch
Kommentare und Hervorhebungen: JPS

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