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    Asylrecht und Lehrlinge  

DDr. Friedrich Kinzlbauer - Kurier   2018-09-03    
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Die bisherige Möglichkeit für Asylwerber, in Österreich einen Lehrberuf zu erlernen, gab den Jugendlichen sinnvolle Beschäftigung, entlastete die Kosten für Grundversorgung und ist auch ein positiver Beitrag zur Entwicklungshilfe. Nach Abschluß der Lehre (nach z.B. einem 3+2 Modell ) könnten Asylwerber ihr Erlerntes, bei negativem Bescheid, in ihren Herkunftsländern verwerten. "Sie können dort als wertvolle Arbeitskräfte in Wirtschaft und Tourismus eingesetzt werden.
Somit leistet Österreich auch in dieser Hinsicht einen positiven Beitrag in der Entwicklungshilfe."


Am 1. Juli hat Österreich zum dritten Mal den EU-Ratsvorsitz übernommen. Die Bundesregierung hat als vorrangiges Thema das Motto „Ein Europa, das schützt“ ausgegeben. Vorrangig soll die illegale Migration bekämpft und damit die Sicherung des Wohlstandes gewährleistet werden. Schöne und vor allem öffentlichkeitswirksame Schlagworte. Strategien bzw. Konzepte wie das geschehen soll, ist man bisher schuldig geblieben. Vielmehr gibt man auf nationaler Ebene Probleme wie die Lehrlingsausbildung von Asylwerbern vor, die in Wirklichkeit keine sind.

Formel 3+2
Wenn hier immer das Argument gebracht wird, es gäbe eine Vermischung zwischen Asyl- und Bleiberecht, ist dies nur bedingt richtig. Richtig ist, dass es einen aufrechten Erlass gibt, der die Lehrlingsausbildung während des Asylverfahrens erlaubt. Erhält nunmehr ein Lehrling während seiner Ausbildung einen negativen Asylbescheid, so wäre eine gesetzliche Maßnahme zu schaffen, die es ihm ermöglicht, seine Ausbildung zu beenden. Dies wäre durch eine Duldung möglich. Diese bereits für nicht abschiebbare Fremde bestehende gesetzliche Möglichkeit müsste nur um diese Gruppe erweitert werden. Weiters wäre vorstellbar, dass der nunmehr ausgebildete Facharbeiter noch einige Zeit (diese müsste gesetzlich determiniert werden) im Ausbildungsbetrieb tätig ist, um auch den Bedürfnissen der Wirtschaft nachzukommen. Dies wird u. a. in Deutschland durch die Formel 3+2 ähnlich geregelt.
Österreich hat schon jetzt das Problem, dass jugendliche Asylwerber in der Zeit ihres Asylverfahrens ohne jede Beschäftigung sind. Es ist daher gerade für diese Gruppe unerlässlich, eine geordnete Tagesstruktur, am sinnvollsten in Arbeit, zu schaffen. So gesehen war die bisherige Möglichkeit, in Österreich einen Lehrberuf zu erlernen, begrüßenswert. Die Jugendlichen gehen einer sinnvollen Beschäftigung nach und können ihr Erlerntes, bei negativem Bescheid, in ihren Herkunftsländern verwerten. Sie können dort als wertvolle Arbeitskräfte in Wirtschaft und Tourismus eingesetzt werden. Somit leistet Österreich auch in dieser Hinsicht einen positiven Beitrag in der Entwicklungshilfe. Weiters erspart sich Österreich einen Großteil der Grundversorgungskosten sowie Krankenversicherungsbeiträge für den Lehrling.
Wenn die politisch Verantwortlichen nunmehr einfordern, dass diese Möglichkeit durch eine neue Rot-Weiß-Rot-Karte ersetzt und dadurch vermehrt Fachkräfte und Lehrlinge nach Österreich gebracht werden sollen, so ist das gerade der falsche Weg. Es würden den Entwicklungsländern wertvolle Arbeitskräfte entzogen, die gerade in diesen Gebieten für eine funktionierende Wirtschaft notwendig sind. Die Weiterentwicklung wäre dann, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse in diesen Ländern noch schlechter werden und somit die Migration weiterhin zunehmen würde. Somit würde genau das erreicht, das man versucht, zu bekämpfen.
Österreich sollte daher die nächsten Monate nützen und sich als Ideengeber in Europa präsentieren.
Friedrich Kinzlbauer
Richter am Asyl-Gerichtshof in Linz und Dozent am Fachhochschul-Lehrgang der Militärakademie Wiener Neustadt in Europarecht

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