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Die Gleichgültigkeit der Bürger zum Thema Überwachung und Datenschutz ist gefährlich, besonders wenn es um Massenüberwachung geht. Mitbürger wacht endlich auf - Kämpft um und für eure Freiheit! |
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Die EU ist ein Verband zur Unterstüizung der Wirtschaft und NICHT der Menschen
Die Geschichte der EU ist die Geschichte des Entstehens eines Wirtschaftsbündnisses, wie auf der Europainformationswebsite der österreichischen Bundesregierung klar dargestellt wird. 1950: Schuman Erklärung 1952: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS); Pariser Vertrag Die sechs Länder Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien gründen die 'Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl'. Der 1951 unterzeichnete Vertrag schafft den gemeinsamen Markt und die gemeinsame Kontrolle über Kohle und Stahl. 1958: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM); Römische Verträge Die sechs Länder Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien unterzeichnen 1957 die "Römischen Verträge" und gründen damit die 'Europäische Wirtschaftsgemeinschaft' und die 'Europäische Atomgemeinschaft'. Die EWG hat den internen Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen zum Ziel. Die EURATOM will die friedliche Nutzung der Kernenergie und die gemeinsame Forschung gewährleisten, sowie die Sicherheitsvorschriften vereinheitlichen. Die Kommissionen der EWG und der EURATOM nehmen in Brüssel ihre Arbeit auf. 1958: Gründung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) Am 7. Oktober wird in Luxemburg der Europäische Gerichtshof errichtet. Dieser sichert gemeinsam mit dem "Gericht erster Instanz" die Wahrung des Rechts im gemeinschaftlichen Integrationsprozess. 1962: Einführung Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Per Verordnung tritt die Gemeinsame Agrarpolitik in Kraft. Die Ziele der GAP sind die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und die finanzielle Solidarität in diesem Bereich (Mithilfe der Einrichtung eines Fonds).
1967: Fusion der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Gemeinschaft; Fusionsvertrag 1973: Norderweiterung 1979: Einrichtung des Europäischen Währungssystems (EWS) 1979: Wahl Europaparlament 1981: Erste Süderweiterung 1986: Zweite Süderweiterung 1987: Einheitliche Europäische Akte (EEA) Weiters werden die Aufgabenbereiche und die Befugnisse der Gemeinschaft erneuert und die Entscheidungsstrukturen reformiert. 1993: Vertrag von Maastricht Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht tritt in Kraft und stellt eine tiefgreifende Änderung der EG-Verträge dar. Im Rahmen des Vertrages wird die europäische Wirtschaftsgemeinschaft um eine politische Dimension erweitert. Er schafft die Europäische Union (EU) bestehend aus den Europäischen Gemeinschaften. Die Schwerpunkte des Vertrages sind die Einrichtung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die gemeinsame Bekämpfung der internationalen Kriminalität sowie die Schaffung einer Unionsbürgerschaft. Außerdem werden die Einrichtung der vollständigen Wirtschafts- und Währungsunion und die Einführung einer gemeinsamen Währung für 1999 vereinbart.
1995: Erweiterung 1995: Schengener Abkommen 1998: Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) 1998: Österreichische Ratspräsidentschaft 1999: Vertrag von Amsterdam
1999: Agenda 2000
1999: Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) 2001: Unterzeichnung Vertrag von Nizza 2002: Euro-Einführung 2002: EU-Konvent zur Zukunft Europas 2002: Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedstaaten fixiert 2003: Feierliche Unterzeichnung der Beitrittsverträge unterhalb der Akropolis 2003: Vertrag von Nizza tritt in Kraft 2003: Der Konvent präsentiert den Verfassungsentwurf 2003: Eröffnung der Regierungskonferenz 2004: Historische Erweiterung 2005: Referenden in Frankreich und den Niederlanden 2007: Erweiterung um zusätzliche zwei Staaten 2007: Berliner Erklärung 2007: EU beschließt den Vertrag von Lissabon 2009: Vertrag von Lissabon tritt in Kraft Am 12. März 2012 wählten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten Herman Van Rompuy für eine weitere Amtszeit (1. Juni 2012 bis zum 30. November 2014) wieder zum Präsidenten des Europäischen Rates. Das einzige menschenbezogene Thema findet sich im 1985 unterzeichneten Schengener Abkommen. Es tritt zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal und Spanien in Kraft. Das Übereinkommen regelt die Durchführung und die Voraussetzungen, unter denen der freie Personenverkehr gewährleistet wird. Später treten diesem Übereinkommen auch Italien, Griechenland, Dänemark, Finnland und Schweden bei. Österreich wendet das Abkommen seit 1998 vollumfänglich an. Mit Norwegen und Island bestehen Kooperationsabkommen. Großbritannien und Irland sind zwar EU-Mitglieder, gehören jedoch nicht zum Schengen-Raum. |
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